|
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Vorbemerkung Das Beratungsunternehmen //eckes Beratung für Fach- und Führungskräfte, Teams und Organisationen [im weiteren Beratungsunternehmen] führt im Rahmen seiner Dienstleistungen Organisations- und Managementberatungen, Moderationen, Supervisionen, Coachings und Workshops durch.
2. Vertragsgestaltung Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber bzw. dem Teilnehmer offener Veranstaltungen [im weiteren Auftraggeber] und dem Beratungsunternehmen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Anmeldung zu einer Veranstaltung gültige Fassung, die bei Vertragsabschluss/Anmeldung vom Auftraggeber konsultiert (Web-Page) oder angefordert werden kann. Eine Nicht-Konsultation/Nicht-Anforderung bedeutet stillschweigendes Einverständnis. Anderslautende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden ganz oder teilweise vom Beratungsunternehmen schriftlich anerkannt.
3. Leistungen Umfang, Form, Thematik und Ziel der Beratungsleistungen werden im jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Beratungsunternehmen im Einzelnen festgelegt. Thematik, Inhalte, Umfang und Methodik von Veranstaltungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung.
4. Honorare und Kosten 4.1. Beratung, Moderation, Coaching, Supervision Das erste Kontaktgespräch durch das Beratungsunternehmen ist unentgeltlich. Für Leistungen des Beratungsunternehmens wird ein Tages-, Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden der Einsatz von Medien, technischen Anlagen u.a. berechnet. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch das Beratungsunternehmen wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Beratungsunternehmen nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist das Beratungsunternehmen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen bzw. einen eingearbeiteten, vom Auftraggeber akzeptierten Vertreter zu stellen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, sind bei Absagen
zu zahlen. 4.2. Offene Veranstaltungen Nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars per Post, Fax oder e-mail erhält der Teilnehmer eine schriftliche Teilnahmebestätigung (per Post, Fax oder e-mail), sofern ein freier Teilnehmerplatz zur Verfügung steht. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Anmeldung wird mit der Anmeldebestätigung durch das Beratungsunternehmen für beide Seiten verbindlich. Offene Veranstaltungen werden i.d.R. incl. Tagesverpflegung angeboten. Übernachtung mit Frühstück kann optional hinzugebucht werden. Das Beratungsunternehmen ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen oder bei zu geringem Interesse zu verschieben oder abzusagen. Die Teilnehmer werden dann umgehend informiert. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr zurückerstattet. Stornierungen der Teilnahme an einer offenen Veranstaltung werden vom Beratungsunternehmen grundsätzlich nur schriftlich (Brief, Fax, e-mail) entgegen genommen. Eine Absage innerhalb von 41 Tagen und länger vor Beginn ist kostenfrei. Bei Absage zwischen dem 40. und dem 21. Kalendertag vor Beginn werden 50%, zwischen dem 20. und dem 8. Kalendertagen vor Beginn 75% und ab dem 7. Kalendertag vor Beginn 100% der Kosten fällig. Auf davon abweichende Stornierungsregelungen wird auf der Rechnung oder der Veranstaltungsausschreibung hingewiesen. Ersatzteilnehmer können in Rücksprache gestellt werden.
5. Schutz des geistigen Eigentums Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Beratungsunternehmens an den von diesem erstellten Werken (Angebote, Leistungsbeschreibungen, Beratungsarchitekturen, Konzepte, Referate, Trainingsunterlagen usw.). Sämtliches vertragsgegenständliches Know-how, das im Zuge des Auftrages entsteht oder in dieses eingebracht wird, bleibt in der exklusiven Verwertung des Beratungsunternehmens. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Beratungsunternehmens. Ein Mitschnitt (Ton- oder Bildträger, Mobiltelefone) ist nicht gestattet.
6. Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der Auftraggeber informiert das Beratungsunternehmen vor und während des vereinbarten Auftrages über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Er sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter bereits vor Beginn der Beratungstätigkeit von dieser informiert werden.
7. Verschwiegenheit Das Beratungsunternehmen verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auch auf sämtliche Mitarbeiter und Kooperationspartner des Beratungsunternehmens, auch über die Laufzeit eines Vertrages hinaus. Sie besteht so lange, wie der Geheimhaltungsgegenstand nicht anderweitig bekannt wird.
8. Allgemeine Bedingungen Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam, ungültig oder als ungültig erklärt werden sollten, berührt dies die verbleibenden Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder ungültigen Bestimmungen tritt eine solche Regelung, welche dem gewollten Zweck des Vertrags unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der berechtigten Interessen der beiden Vertragspartner rechtswirksam am nächsten kommt. Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Köln, falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.
Köln, 20. Februar 2010
|
